Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege.
Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:
- Vorliegen einer Krankheit oder
- Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich),
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg.
Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab.
Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:
- ohne Pflegegeldbezug € 30,00 montlich (Pauschalbetrag)
- mit Pflegegeldbezug € 30,00 monatlich (Pauschalbetrag) plus € 9,00 je konsumierter Stunde (höchstens jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld)
Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt werktags pro Stunde (2025):
- Hauskrankenpflege € 56,40
- Haushaltshilfe – Stadt € 51,22
- Haushaltshilfe – Land € 52,32
Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet.
Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird grundsätzlich für 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet. Diese Obergrenze erhöht sich für im Haushalt lebende Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, von denen beide pflege- oder hilfsbedürftig sind, auf 120 Stunden. Darüber hinaus kann für Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung das Stundenausmaß einmal pro Haushalt für höchstens sechs Monate um bis zu 20 Stunden je Monat erhöht werden.
Zwei Fallbeispiele:
Beispiel 1: Alleinlebende Person
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 1.594,19 € (Miete: 400,00 €; Betriebskosten: 148,40 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.045,79 €).
Einkommen netto: 1.900,00 €
Mieteinnahmen: 300,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
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Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
- Freibeträge (s. oben): 1.594,19 €
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Bemessungsgrundlage: 605,81 €
In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 18,17 Euro pro Stunde. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro, also gesamt 27,17 Euro pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt jedenfalls 30 Euro monatlich.
Beispiel 2: Ehepartner
Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 2.428,36 € (Miete: 800,00 €; Betriebskosten: 225,90 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.402,46 €).
Einkommen netto: 2.200,00 €
Mieteinnahmen: 0,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
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Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
- Freibeträge (s. oben): 2.428,36 €
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Bemessungsgrundlage: 0,00 €
In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 30 Euro pro Monat. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro pro Stunde.
* Diese Freibeträge werden jährlich neu angepasst (Stand 2025)