FAQ Mobile Pflege & Betreuung

 

Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen

Welche Kosten werden übernommen?

Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege. 

Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:

  • Vorliegen einer Krankheit oder
  • Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich),
  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg.

Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab.

 

Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:

  • ohne Pflegegeldbezug € 30,00 montlich (Pauschalbetrag)
  • mit Pflegegeldbezug € 30,00 monatlich (Pauschalbetrag) plus € 9,00 je konsumierter Stunde (höchstens jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld)

 

Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt werktags pro Stunde (2025):

  • Hauskrankenpflege € 56,40
  • Haushaltshilfe – Stadt € 51,22
  • Haushaltshilfe – Land € 52,32

Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet.
Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird grundsätzlich für 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet. Diese Obergrenze erhöht sich für im Haushalt lebende Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, von denen beide pflege- oder hilfsbedürftig sind, auf 120 Stunden. Darüber hinaus kann für Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung das Stundenausmaß einmal pro Haushalt für höchstens sechs Monate um bis zu 20 Stunden je Monat erhöht werden.

 

Zwei Fallbeispiele:

Beispiel 1: Alleinlebende Person

Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 1.594,19 € (Miete: 400,00 €; Betriebskosten: 148,40 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.045,79 €).

Einkommen netto: 1.900,00 €
Mieteinnahmen: 300,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
_____________________________________
Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
- Freibeträge (s. oben): 1.594,19 €
_____________________________________
Bemessungsgrundlage: 605,81 €

In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 18,17 Euro pro Stunde. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro, also gesamt 27,17 Euro pro Stunde. Die Mindesteigenleistung beträgt jedenfalls 30 Euro monatlich.
 

 

Beispiel 2: Ehepartner

Die Summe der Freibeträge ergibt zusammen 2.428,36 € (Miete: 800,00 €; Betriebskosten: 225,90 €; Lebensunterhalt (dieser Freibetrag wird jährlich neu angepasst): 1.402,46 €).

Einkommen netto: 2.200,00 €
Mieteinnahmen: 0,00 €
Sonstige Einnahmen: 0,00 €
_____________________________________
Gesamteinnahmen: 2.200,00 €
- Freibeträge (s. oben): 2.428,36 €
_____________________________________
Bemessungsgrundlage: 0,00 €

In diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung 30 Euro pro Monat. Eine Pflegegeld beziehende Person zahlt zusätzlich 9 Euro pro Stunde.

* Diese Freibeträge werden jährlich neu angepasst (Stand 2025)

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Wo erhalte ich Beratung und Informationen zum Pflegegeld - mit und ohne Inanspruchnahme einer Dienstleistung

Wenn Sie bereits eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen beraten wir Sie natürlich gerne im Rahmen eines Einsatzes zum Thema Pflegegeld. 

Andernfalls bitten wir Sie sich an Ihren Hausarzt oder die Pflegeberatung zu wenden.

Pflegeberatung des Landes Salzburg
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 Salzburg
Tel.: 0662 8042 - 3533
Fax: 0662 8042 - 3883
e-Mail: pflegeberatung[at]salzburg.gv.at

Weniger Antwort

Bei welchen Behörden erhalte ich zusätzliche Informationen?

Hier finden Sie wichtige Adressen, Links und Telefonnummer, die Ihnen weiterhelfen können!

 

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Betreutes Wohnen

Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben/anmelden?

Die Wohnungsvergabe läuft über die jeweilige Hausverwaltung. Gerne leiten wir Ihre Anfrage an die entsprechende Stelle weiter, damit diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.

Bitte melden Sie sich hierfür bei Frau Mag. (FH) Anna Hofer
Tel.: 0676/851054400
E-Mail: betreutes.wohnen@volkshilfe-salzburg.at

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Angehörigenentlastung

Wann und wie oft kann der Dienst in Anspruch genommen werden?

  • Einsatzdauer: mindestens 3 Stunden bis maximal 6 Stunden
  • Unter gewissen Vorraussetzungen können pro Kalenderhalbjahr 6 bis 12 Sonderstunden (z.B. für Familienfeiern) in Anspruch genommen werden
  • Buchbar pro Haushalt, Montag bis Samstag von 07:00 bis 22:00 Uhr (nicht buchbar an Sonn- und Feiertagen sowie 24.12. und 31.12.)
  • Das Land Salzburg gewährt einen Kostenzuschuss von maximal 10 Stunden pro Monat und Haushalt, ab Pflegegeld der Stufe 5 können bis zu 20 Stunden pro Monat und Haushalt in Anspruch genommen werden.
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Welche Voraussetzungen gelten um finanzielle Unterstützung für den Dienst in Anspruch nehmen zu können?

  • Pflege/Betreuung erfolgt durch nahe Angehörige im selben Haushalt
  • Betreute Person erhält mindestens Pflegegeld der Stufe 3*
  • ab 65 Jahren*
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 6 Abs. 3 S.SHG
  • Betreute Person kann nicht länger als 3 Stunden alleine gelassen werden
     

* Ausnahme: die Leistung kann ab Pflegestufe 1 bzw. vor 65 Jahren bei diagnostizierter Demenz bzw. zerebraler Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich) in Anspruch genommen werden.

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Wie hoch ist die Eigenleistung?

Je in Anspruch genommener Stunde muss die pflegebedürftige Person 8,00 € Eigenleistung an den mobilen Dienst zahlen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten für den mobilen Dienst trägt das Land Salzburg (Landeszuschuss). Ergänzend zu den in Anspruch genommenen Betreuungsstunden fallen für die pflegebedürftige Person aliquot Kosten für die Wegzeit (Anfahrt) an.

 

Beispiel: Montag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Einsatzdauer: 3 Stunden = 9,00 € * 3 = 27,00 €

Wegzeit (Anfahrt): 20 Minuten (fixer Wert je Einsatz) = 2,66 €

Eigenleistung für den Betreuungseinsatz: 24,00 € + 2,66 € = 29,66 €

Die Eigenleistung bezahlt die pflegebedürftige Person. Die restlichen Kosten für den mobilen Dienst bezahlt das Land Salzburg (Landeszuschuss).

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Alltagsbegleitung

Wer kann die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Die Dienstleistung der Alltagsbegleitung richtet sich an Menschen mit psychischen, kognitiven, körperlichen und mehrfachen Behinderungen, die in privaten Haushalten leben.

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Kann man als Bewohner*in einer Betreuungseinrichtung an der Alltagsbegleitung teilnehmen?

Ja, das kann man.

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Entstehen Kosten bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung?

Die Alltagsbegleitung wird zu einem festgelegten Tarif privat bezogen. Ebenfalls sind Eintrittskarten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit Aktivitäten selbst zu zahlen.

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