bleibendes schaffen und Spuren hinterlassen

Testamentspenden und Legate


 

So wirken Sie auch über den Tod hinaus

Fragen wie "Was ist, wenn ich nicht mehr bin?" oder "Was bleibt?" stellt sich jede/r irgendwann. Den meisten Menschen fällt es nicht leicht über die eigene Vergänglichkeit und damit auch über das persönliche Testament nachzudenken.

 

Regeln Sie Ihren Nachlass - es erleichtert

Ein geregelter Nachlass ist nicht nur ein gutes Ende, sondern möglicherweise auch ein guter Anfang! Mit Ihrem „Letzten Willen“ gestalten Sie die Zukunft mit und überlassen es nicht dem Gesetzgeber. So können Sie zu Lebzeiten verfügen, wie Ihr Vermögen weiter wirken soll, bei Ihren Kindern, Ihren Verwandten oder Ihren Freundinnen und Freunden.

 

Sie möchten die Welt ein Stückchen besser machen?

Möchten Sie mit Ihrem Testament mehr bewirken? Möchten Sie Armut bekämpfen, Kindern helfen, die Welt über Ihren Tod hinaus ein Stück gerechter und lebenswerter machen? Sprechen Sie mit uns!

 

Es ist Ihr Wille der zählt!

Gerade Testamente für den guten Zweck sind ein sensibles Thema, das nicht nur die SpenderInnen selbst betrifft, sondern auch deren Hinterbliebene. Deshalb ist es wichtig, dass Sie unbeeinflusst eine Entscheidung treffen.

 

Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie

Bei einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne im Detail und helfen Ihnen bei der Suche nach einem rechtlichen Beistand. Denn eines ist uns besonders wichtig: Ihrem Vertrauen gerecht zu werden!

IHRE ANSPRECHPERSON ZUR TESTAMENTSSPENDE

Othmar Schneglberger

T: 0662 42 39 39

othmar.schneglberger[at]volkshilfe-salzburg.at

Haben Sie Fragen?

Schreiben Sie uns direkt.

Wir sind gerne für Sie da.

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VERGISSMEINNICHT

Die Volkshilfe ist Partnerin der Initiative vergissmeinnicht.at. Diese Initiative vereint viele österrreichische Organisationen mit gemeinnützigem Charakter aus Bereichen wie Soziales, Gesundheit oder Menschenrechte.

Gemeinsames Ziel ist es, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie man im Testament neben seiner Familie auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen kann.

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